Rechtsprechung
VGH Hessen, 20.06.1979 - HPV TL 12/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,16153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86
Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels …
Die Umgehung einer Rechtsnorm oder eines gesetzlichen Tatbestandes, der bestimmte Rechtsfolgen nach sich zieht, ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Rechtsordnung den von den Parteien gewählten Weg zuläßt und den damit verfolgten Zweck nicht mißbilligt (so schon der erkennende Fachsenat in seinem Beschluß vom 20.6.1979 - HPV TL 12/78 -).Dies hat auch der erkennende Fachsenat vertreten (so in seinem Beschluß vom 20.6.1979 - HPV TL 12/78 -).
- VGH Hessen, 10.12.1992 - HPV TL 3748/89
Rein faktische Eingliederung in die Dienststelle reicht nicht für die Annahme …
Demgegenüber hat der Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) beim Hess.VGH in seiner früheren Besetzung mit Beschluß vom 8. April 1992 -- HPV TL 576/86 -- unter Aufgabe seiner früheren gefestigten Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Juni 1979 -- HPV TL 12/78 --) ausgesprochen, daß eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG 1988 auch dann vorliege, wenn eine aufgrund eines Gestellungsvertrages tätige Religionslehrerin tatsächlich in die Dienststelle eingegliedert sei, ohne Beschäftigte des Landes zu sein (anders Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. September 1990 -- 6 P 20.88 -- PersV 91, 80).